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Patientenbrief im Bundestag angekommen: Gesetzentwurf zum Patientenrechtegesetz sieht Pflicht vor

Patientenbriefe sind zu einem politischen Anliegen geworden. Im Entwurf zum Patientenrechtegesetz wird ihr Einsatz gefordert – mit explizitem Verweis auf unser Forschungsprojekt „PASTA“.

Ein starkes Signal: Sollten Patientenbriefe gesetzlich verankert werden, würden Gesundheitskompetenz und Patientenverständlichkeit vom „Nice-to-have“ zum verpflichtenden Teil des Entlassmanagements. Kliniken sollten damit nicht warten, denn nicht nur Patient:innen, sondern auch die Häuser selbst und ihre Mitarbeitenden profitieren schon heute davon.

Aktuell sucht „Was hab‘ ich?“ noch Pilotkliniken, die unsere praxiserprobte Patientenbrief-Software drei Jahre lang komplett kostenfrei testen wollen. Interessierte Kliniken können sich unter patientenbriefe.de bewerben.

Anbei finden Sie unsere Pressemitteilung. Auf unserer Website erhalten Sie Fotos zu Patientenbriefen, die Sie gern unter Hinweis auf den Fotografen verwenden können.

Patientenbrief im Bundestag angekommen: Gesetzentwurf zum Patientenrechtegesetz sieht Pflicht vor

Dresden/Berlin, 20.08.2026 – Erstmals sind Patientenbriefe Teil eines Gesetzentwurfs im Bundestag, der sie zur gesetzlichen Pflicht machen könnte. Es ist ein Novum: In dem Entwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes (BT-Drs. 21/6916) wird mit der Verankerung von Patientenbriefen auf Gesetzesebene die Bedeutung verständlicher Gesundheitsinformationen als Grundlage für gesundheitsförderliches Verhalten und für eine gestärkte Gesundheitskompetenz anerkannt. Bei einer gesetzlichen Festschreibung der Patientenbriefe als Teil der Regelversorgung könnten zukünftig alle Patient:innen nach einem Krankenhausaufenthalt von den leicht verständlichen Informationen profitieren. Deren Wirksamkeit hat das gemeinnützige Unternehmen „Was hab‘ ich?“ bereits im Innovationsfonds-Projekt PASTA nachgewiesen.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes soll die Rechte von Patient:innen stärken und auf strukturelle Schwächen im bestehenden Recht reagieren. Er wurde am 9. Juli 2026 in erster Lesung im Bundestag debattiert und an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Stefan Schwartze (SPD) begrüßt die Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes ausdrücklich. Bereits bei der Anhörung einer vorherigen Version im März 2026 hatte die BAG Selbsthilfe gefordert, einen Anspruch auf einen Patientenbrief zu verankern – und das Modellprojekt von „Was hab‘ ich?“ ausdrücklich als Beleg genannt. Schon 2018 sprach sich die Gesundheitsministerkonferenz parteiübergreifend für Patientenbriefe nach jedem Krankenhausaufenthalt aus, gestützt auf ein Forschungsprojekt von „Was hab' ich?".

Während der reguläre Entlassbrief für die weiterbehandelnden Ärzt:innen geschrieben ist, richtet sich der Patientenbrief direkt an die Patient:innen. Er informiert verständlich über die gestellten Diagnosen sowie die erfolgten Untersuchungen, Prozeduren und Behandlungen im Krankenhaus. Die Integration in das klinische Entlassmanagement ist dabei problemlos möglich. Kliniken, die die Patientenbrief-Software von „Was hab‘ ich?“ nutzen, versorgen bereits jetzt ihre Patient:innen mit Patientenbriefen.

„Jetzt hat erstmalig ein Gesetzentwurf Patientenbriefe als verpflichtendes Element vorgesehen, das ist richtig und überfällig. Gerade nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sind leicht verständliche Informationen für die Betroffenen und deren Angehörige wichtig. Der Einsatz verständlicher Entlassbriefe sollte nicht dem Zufall oder einzelnen engagierten Kliniken überlassen werden", so Ansgar Jonietz, Geschäftsführer von „Was hab‘ ich?“.

Wissenschaftlich belegte Wirksamkeit
Im Forschungsprojekt „PASTA – Patientenbriefe nach stationären Aufenthalten" erhielten Patient:innen zusätzlich zum ärztlichen Entlassbrief einen automatisiert erstellten, laienverständlichen Patientenbrief. Die Patient:innen bewerteten die Briefe als verständlich und hilfreich. Die Evaluation der umfangreichen Studie zeigte zudem, dass die Patientenbriefe einen signifikanten Einfluss auf die Gesundheitskompetenz der Patient:innen haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) empfiehlt daher die Patientenbriefe für die Regelversorgung.

Präventionsoffensive des Bundes – Patientenbriefe zur Stärkung der Gesundheitskompetenz
Der Vorstoß trifft auf ein Ziel, das sich das Bundesgesundheitsministerium selbst gesetzt hat: Die im Juli 2026 gestartete Präventionsoffensive nennt „Höhere Gesundheitskompetenz – durch zugängliche und zielgerichtete Informationen" als eines von fünf zentralen Zielen. Ein verständlicher Patientenbrief bei der Entlassung ist ein direkter Beitrag zu genau diesem Ziel.

„Was hab‘ ich?“ setzt sich dafür ein, dass die zentrale Idee, die gesetzliche Verankerung des Patientenbriefs, unabhängig vom konkreten Gesetzgebungsvorhaben und über Fraktionsgrenzen hinweg Eingang in die Gesundheitspolitik findet. Ob im Patientenrechtegesetz, im Entlassmanagement nach § 39 SGB V oder an anderer Stelle: Entscheidend ist, dass Patient:innen einen verlässlichen Anspruch erhalten. Gesetzentwurf und Präventionsoffensive sollten dabei gemeinsam gedacht werden. Zudem sollten klare Vorgaben zur Umsetzung sowie zur inhaltlichen und sprachlichen Gestaltung der Patientenbriefe festgelegt werden.

Auf das Gesetzgebungsverfahren müssen Patient:innen nicht warten. Anlässlich des 15-jährigen Bestehens von „Was hab‘ ich?“ erhalten 15 Kliniken die Möglichkeit, Patientenbriefe drei Jahre lang kostenfrei zu nutzen. Interessierte Häuser können sich unter patientenbriefe.de bewerben. Die Aktion zeigt: Die Umsetzung ist technisch und organisatorisch längst möglich.

Zum Gesetzentwurf: BT-Drs. 21/6916 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Zum Ergebnisbericht des Forschungsprojekts (2021): „PASTA – Patientenbriefe nach stationären Aufenthalten“

Informationen zu Patientenbriefen: patientenbriefe.de